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   BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75   

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BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75 (https://dejure.org/1978,8865)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1978 - IX ZR 148/75 (https://dejure.org/1978,8865)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1978 - IX ZR 148/75 (https://dejure.org/1978,8865)
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  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73

    Ausschluß der in "Nichtbeziehungsländern" abgewanderten Verfolgten von

    Auszug aus BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75
    Zur ausnahmslosen Entschädigung aller Personen, die während des "Dritten Reiches" verfolgt wurden, war der Gesetzgeber angesichts der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausgestaltung des innerstaatlichen Entschädigungsrechts nicht verpflichtet (BVerfGE 38, 128, 133 [BVerfG 22.10.1974 - 1 BvL 30/73] = RzW 1975, 24).

    Die Vereinbarkeit dieser alle Ansprüche nach dem BEG erfassenden Regelung mit dem Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt (Entscheidungen vom 31. Oktober 1973 - 1 BvR 735/66 und 320/66; RzW 1974, 48; BVerfGE 38, 128).

    In den Beschlüssen vom 30. September 1976 - 1 BvR 779/75 - und vom 4. Oktober 1976 - 1 BvR 280/75 - hat es aus den in BVerfGE 38, 128 dargelegten Gründen die von der Klägerin geltend gemachte Verletzung von Grundrechten durch § 238 a BEG verneint, auch soweit dessen entsprechende Anwendung gemäß Art. V Nr. 3 Abs. 1 BEG-SchlußG der Gewährung einer Beihilfe entgegensteht.

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75
    Bei der Gewährung von Entschädigungsansprüchen hat der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 43 [BVerfG 27.06.1961 - 1 BvL 26/58]; 23, 229, 240), [BVerfG 19.03.1968 - 1 BvR 554/65]insbesondere wenn die Entschädigung von Verfolgten geregelt wird, die Angehörige eines anderen Staates sind und keine Beziehungen zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75
    Bei der Gewährung von Entschädigungsansprüchen hat der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 43 [BVerfG 27.06.1961 - 1 BvL 26/58]; 23, 229, 240), [BVerfG 19.03.1968 - 1 BvR 554/65]insbesondere wenn die Entschädigung von Verfolgten geregelt wird, die Angehörige eines anderen Staates sind und keine Beziehungen zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75
    Bei der Gewährung von Entschädigungsansprüchen hat der Gesetzgeber einen besonders weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 13, 31, 36; 13, 39, 43 [BVerfG 27.06.1961 - 1 BvL 26/58]; 23, 229, 240), [BVerfG 19.03.1968 - 1 BvR 554/65]insbesondere wenn die Entschädigung von Verfolgten geregelt wird, die Angehörige eines anderen Staates sind und keine Beziehungen zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
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